1 Schutz der Menschenwürde
2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit
1, 2 Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)
3 Gleichheitssatz, Gleichberechtigung
4 Glaubens- und Gewissensfreiheit
5 Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
6 Schutz von Ehe und Familie
7
Recht auf Schulwahl, auf Erteilung und Teilnahme am Religionsunterricht, zur Errichtung von Privatschulen
8 Versammlungsfreiheit
9 Vereinigungsfreiheit
10 Brief- und Postgeheimnis
11 Freizügigkeit im Bundesgebiet
12 Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit
12a Wehrdienst, Dienstverpflichtungen [Kein Grundrecht]
13 Unverletzlichkeit der Wohnung
14 Eigentumsrechte
15 Überführung in Gemeineigentum [Kein Grundrecht]
16 Ausbürgerung, Auslieferung
16a Asylrecht
17 Petitionsrecht
17a Grundrechteinschränkung für Soldaten [Kein Grundrecht]
18 Grundrechtsverwirkung [Kein Grundrecht]
19 Einschränkung von Grundrechten
Abs.4: Rechtsweggarantie (sog. Justizgrundrecht)
20 Abs. 3 Gesetzmäßigkeit von Exekutive und Justiz, Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung [keine Grundrechte, können jedoch grundrechtsgleiche Positionen begründen]
NN [Verhältnismäßigkeitsprinzip]], Vorbehalt des Gesetzes, Rückwirkungsverbot, Staatshaftung
20 Abs. 4 Widerstandsrecht
33 Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
38 Wahlrecht
79 Abs. 3 Ewigkeitsgarantie und Unveränderlichkeit der Verfassungsprinzipien, Schutz der Artikel 1 und 20 vor Änderung [kein Grundrecht]
101 Abs. 1 Satz 1: Verbot von Ausnahmegerichten (sog. Justizgrundrecht)
Abs.1 Satz 2: Recht auf einen gesetzlichen Richter (sog. Justizgrundrecht)
103 Abs. 1: Anspruch auf rechtliches Gehör (sog. Justizgrundrecht)
Abs. 2: Verbot rückwirkender Gesetze (lat. nulla poena sine lege) (sog. Justizgrundrecht)
Abs. 3: Verbot der Doppelbestrafung (lat. ne bis in idem) (sog. Justizgrundrecht)
NN : Selbstbelastungsverbot (lat. nemo tenetur se ipsum accusare) - Niemand darf gezwungen werden, sich selbst anzuklagen, sich selbst aktiv zu belasten (Derivat aus dem Achtungsgebot der Menschenwürde - sog. Justizgrundrecht)
104 Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug, Habeas-Corpus-Akte (sog. Justizgrundrecht)
Gemäß Art. 19 GG sind der Einschränkung von Grundrechten wiederum Schranken gesetzt. Zu diesen vom Gesetzgeber zu beachtenden sogenannten Schranken-Schranken gehören stets:
der Bestimmtheitsgrundsatz
das Verbot einschränkender Einzelfallgesetze
das Verhältnismäßigkeitsprinzip
die Wesensgehaltsgarantie und
das Zitiergebot
Bei Beschränkung aufgrund eines qualifizierten Gesetzesvorbehalts sind als spezielle Schranken-Schranke außerdem dessen Anforderungen zu erfüllen.
Grundrechtsbeschränkende Gesetze sind nach der Wechselwirkungslehre verfassungskonform restriktiv auszulegen
Warum ich das schreibe?
Schäuble nennt Kritik an Sicherheitsmaßnahmen "hysterisch"
Polizei überwacht Post, Drogerien und Internet-Cafés
Staatliche Überwachungswut entsetzt Datenschützer
"Hamburger Morgenpost" lässt Post-Durchsuchung rechtlich prüfen
Gericht kippt Teile des Demo-Verbots -Polizei gibt nicht auf
Polizei soll systematisch Post von G-8-Kritikern filzen
Lesenswertes dazu in Klein-Bloggersdorf:
Lawblog
Indiskretion Ehrensache
Irgendwas ist ja immer
Spreeblick
Dobschat
Kamikaze-Demokratie
"Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen"
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
kein Grund mir die Herren von Grün-Weiß Tübingen vorbeizuschicken, ich glaube immer noch, das die schärfste Waffe das Wort und nicht das Schwert ist. Ich neige nicht zur Gewalt und werde mir auch nicht von irgendjemanden -auch nicht von Hr. Dr. W. Schäuble- einreden lassen, das Gewalt eine Lösung ist. Never!
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