Mittwoch, 20. Juni 2007

Art. 5 GG


Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.


Stephan Holthoff-Pförtner auf dem Medienforum, mitgeschrieben von Thomas Knüwer.


Der Mann ist Anwalt. Unter anderem von Birne Dr. Helmut Kohl und Robert Hoyzer.


Und wahrscheinlich der beste Freund von Dr. S.


Wo leben wir eigentlich??? Da war ja selbst während der wildesten RAF-Zeit mehr Freiheit und Fortschritt unterwegs, laut Aussage meines Anwaltes.... Und der muß es ja wissen.


Nun nähert sie sich wieder, die bleierne Zeit... Wenn sogar Leute, die es wissen, so einen Scheiß behaupten können Zensur empfehlen.



Und hier der Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Nur mal so zur Erinnerung.... "Jeder" impliziert "alle", also auch Blogger.

Oder wollte der nur auch mal auf die Klowände des Internets?

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