Donnerstag, 7. Juni 2007

Für dem Dr. S. sein Poesie-Album

gefunden im Lawblog:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.


Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel.

Muß man erst das Bundesverfassungsgericht absägen, wenn das Grundgesetz ändern will? *hypthetischefragestell*

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